Förderung für die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum - Energieautarke Bauernhöfe in Österreich

Das Förderprogramm  des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt Maßnahmen, die die Energieversorgung der Betriebe langfristig klimafit, leistbar und sicher gestalten.

Sie planen die Installation von Stromspeichern, die Umstellung auf LED-Beleuchtung, das Aufstellen von Biomassekesseln, den Umstieg auf E-Mobilität oder die Erstellung eines Gesamtenergiekonzeptes?

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe steht Mega-Förderung mit einem Budget von 100 Millionen Euro zur Verfügung!

  • Zur Beschleunigung des Umstieges auf erneuerbare Energien 
  • Für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Zur Steigerung des Eigenversorgungsgrades und die Nachhaltigkeit 
  • Zur Optimierung des Energieeinsatzes durch Energieeffizienzmaßnahmen
  • Für den Ausbau erneuerbarer Energien
  • Für den Einsatz nachhaltiger Mobilität
  • Zur Finanzierung von umweltrelevanten Investitionen
  • Zur Erhöhung des Bewusstseins für klimafitte Wirtschaft in der gesamten Region
  • Zur Optimierung und Umstellung der landwirtschaftlichen Maschinen (Außenwirtschaft)
  • Für die Umsetzung von Energiemanagementmaßnahmen

 

Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Ziel ist es, land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe auf ihrem Weg hin zu einem höheren Energieeigenversorgungsgrad zu unterstützen. Gefördert werden Einzelmaßnahmen, aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen. Zur Programmzielerreichung werden vier verschiedene Module für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe ausgeschrieben:

• Modul A – „Einzelmaßnahmen“: 

Für Einzelinvestitionsmaßnahmen, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können.

• Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“:

Für Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein.

• Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“:

Für die Kombination verschiedener Investitionsmaßnahmen in einem Förderungsantrag.

• Modul D – Modul „Notstrom“:

Für den Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit. Die Einreichung erfolgt im Gegensatz zu den Modulen A, B und C NACH Umsetzung der Maßnahme.

Voraussetzung für die Einreichung einer Förderung für eine Investition ist die rechtzeitige Vorlage eines Konzeptes bzw. die Projektbeschreibung. Dabei stehen wir Ihnen gerne mit unserem Know-How zur Seite.

Was beinhaltet unsere Full-Service-Förderberatung? Vom Förderdesign zu Recherchen, Einreichungen, Begleitung von Zwischen- und Abrechnungen sowie behördlichen Prüfungen bis zur Endabrechnung und Sicherung der Förderauszahlung.

Die Experten der FinanzBasis Unternehmensberatung verhelfen ihren Kunden jährlich zu Förderungen und Zuschüssen im siebenstelligen Bereich. Wenn also der Weg durch den Förder-Dschungel zu kompliziert oder zeitaufwendig ist, so steht Ihnen das Team um Mag. Reinhard Keiblinger mit Rat und Tat zur Seite. Die Anerkennungsquoten werden gesteigert, Ablehnungen und Teil-Ablehnungen werden repariert. 

In einem kostenlosen Erstgespräch, gerne auch per Video-Chat, besprechen wir Ihre Projektidee und führen eine Ersteinschätzung der Förderbarkeit durch.

Kontaktieren Sie uns unter +43 (0) 2782/82015 oder via Mail an office@finanz-basis.at

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